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Standpunktdiskussion

7. CMC Masters Club Standpunktdiskussion am 13. März 2014

Beim siebten CMC Masters Club gaben sich
Thomas Neumann, Direktor der Sozialversicherungsanstalt der
Gewerblichen Wirtschaft(SVA), und der stellvertretende
Generaldirektor der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK), Johann
Mersits, am 13. März im Hotel Sacher ein Stelldichein zum Thema
"Werkvertrag versus Zwangsanstellungen". Gastgeber Alfred Harl,
Obmann des WKÖ-Fachverbandes Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT
(UBIT), brachte den akuten Modernisierungsbedarf für Werkverträge auf
den Punkt: "Unsere wissensbasierten Dienstleisterinnen und
Dienstleister sind zu zwei Dritteln Ein-Personen-Unternehmen, die auf
Werkvertragsbasis Aufträge als Selbstständige abwickeln möchten.
Wesen und Praxis unserer Dienstleistung sind mit dem
Arbeitnehmerstatus meist nicht vereinbar. Als Interessenvertretung
fordern wir daher, dass Rechtssicherheit für alle Unternehmer
geschaffen wird."


Dienstvertrag versus Werkvertrag: persönliche Abhängigkeit
entscheidet
Immer zur Anwendung kommt das Prinzip der Pflichtversicherung,
unabhängig ob jemand selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig
ist. Entscheidend für die Zuordnung sei für die WGKK, so
Generaldirektor-Stellvertreter Johann Mersits, ob
Dienstnehmereigenschaft im Sinne des ASVG vorliegt. Das Kernelement
der Dienstnehmereigenschaft ist die persönliche Abhängigkeit. Wenn
eine Bindung an Ordnungsvorschriften über Arbeitsort, Arbeitszeit und
arbeitsbezogenes Verhalten besteht, dann handle es sich, so Mersits,
um einen persönlich abhängigen Dienstnehmer nach dem ASVG. Noch dazu,
wenn eine generelle Vertretungsbefugnis nicht besteht und alle drei
Kernkriterien der persönlichen Abhängigkeit kumulativ vorliegen.


WGKK: Gewerbeschein ist keine Garantie für Selbstständigkeit

Seit Oktober 2012 gibt es eine Schlichtungsstelle, welche die SVA
allerdings nur mit einer unverbindlichen Stellungnahme in die
Schlussgespräche einbindet. Bisher wurden nur 23 Fälle bei 26.000
Prüfungen pro Jahr in der Schlichtungsstelle behandelt obwohl die
Problemfelder vielfältig sind. Ein Trainer beispielsweise muss sich
bei Eingliederung in den betrieblichen Organismus seines
Auftraggebers - diese liegt jedenfalls ab einer wöchentlichen
Trainingstätigkeit von 15 Stunden vor - bei seiner
Trainingstätigkeit vom Selbstständigen zum Angestellten
umqualifizieren
lassen.


Symptomatisch für die Gesamtsituation sei, wie SVA-Direktor Thomas
Neumann betonte, die Situation an Universitäten, wo drei
Beschäftigungsformen für dieselbe Tätigkeit (Abhaltung einer
Lehrveranstaltung) möglich sind: ein Dienstverhältnis, ein freies
Dienstverhältnis oder eine selbständige Erwerbstätigkeit. Der
Gewerbeschein alleine schließe nicht automatisch ein Dienstverhältnis
aus, so Mersits weiter. Die Folge: bei einer Umqualifizierung kann es
auf Auftraggeberseite zu einer existenzbedrohenden
Nachzahlungspflicht mit einer Rückwirkung von drei bis fünf Jahren
kommen.


Gemeinsamer Gesetzesvorschlag von WKÖ und SVA

Die Wirtschaftskammer Österreich und die SVA haben daher einen
entsprechenden Gesetzesvorschlag vorgelegt, der einen
Rückwirkungsausschluss mit Ausnahme von Missbrauchsfällen vorsieht.
Zudem solle es auch, so Neumann, zu einer gemeinsamen Beurteilung und
rechtlichen Schlussfolgerung bei Grenzfällen zwischen SVA und GKK
kommen. Bei Uneinigkeit könne die Schlichtungsstelle im Hauptverband
entscheiden. Ziel sei es, so Neumann, dem Dienstleistungsgedanken
einer serviceorientierten Wissensgesellschaft zu entsprechen.


Die Diskussion zeige, so Tenor der Veranstaltung, dass die
rechtlichen Kriterien und Rahmenbedingungen für wissensbasierte
Dienstleister nicht mehr zeitgemäß sind. "Wir fordern den Gesetzgeber
daher auf, unverzüglich zu handeln, der persönlichen
Leistungserbringung wissensbasierter Dienstleister im rechtlichen
Kontext Rechnung zu tragen und für Rechtssicherheit für die
österreichischen Leistungsträger, unsere Klein- und Mittelbetriebe,
zu sorgen", wie UBIT-Obmann Harl betonte.


Der CMC Masters Club, das Netzwerk der Certified Management
Consultants, dem rund 700 namhafte österreichische
Unternehmensberater und Wirtschaftsexperten angehören, greift im
Rahmen der quartalsweise stattfindenden Veranstaltungen aktuelle
Wirtschaftsthemen auf und formuliert im Expertenkreis einen
Standpunkt sowie Lösungsansätze dazu. Veranstalter ist der
WKÖ-Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT), der
im Rahmen seiner Ausbildungsakademie "incite" das CMC-Zertifikat
exklusiv in Österreich anbietet.

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