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CMC-Verleihung

Qualifizierte Aufsichtsräte für starke Unternehmen

19 Absolventen - viele davon erfahrene Aufsichtsräte - beendeten Ende Oktober erfolgreich den ersten Lehrgang für Aufsichts- und Stiftungsräte der Qualitätsakademie incite des Fachverbandes UBIT in der WKO.

„Qualifizierte Aufsichtsräte sind unentbehrliche ‚Sparringpartner' für den Vorstand. Ich möchte gar nicht wissen, wie viel uns an der Wirtschaftskrise erspart geblieben wäre, hätten die Aufsichtsräte professioneller agiert. Mit dem neuen Lehrgang leistet der Fachverband Unternehmensberatung + IT (UBIT) mit seiner Qualitätsakademie incite einen wichtigen Beitrag zur Höherqualifizierung und Professionalisierung von Aufsichtsorganen", betonte UBIT-Obmann Alfred Harl anlässlich der feierlichen Verleihung der Abschlussdekrete.  

Harl sieht die UnternehmensberaterInnen in den Aufsichtsräten generell unterrepräsentiert und möchte sie auf diese verantwortungsvolle Arbeit bestens vorbereitet wissen: „In den Gremien fehlt allzuoft beraterische Kernkompetenz, wenn es z.B. um Analyse, um Vertrieb oder Changemanagement geht. Dieser Erfahrungsschatz macht Entscheidungen auch in ihrer strategischen Qualität besser!" plädiert der UBIT-Obmann für mehr BeraterInnen in den Aufsichts- und Stiftungsräten, unterstreicht jedoch: „Sie müssen umfangreich, praxisnah und aktuell ausgebildet sein!"

Der Lehrgang der Qualitätsakademie incite vermittelt unter anderem detailliert Rechte und Pflichten der Aufsichtsräte, Haftungs- und Bilanzierungsfragen, Unternehmenskrise und Insolvenz sowie den österreichischen Corporate Governance Kodex. Zielgruppe sind erfahrene Aufsichtsräte und Stiftungsvorstände, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen, sowie Unternehmensberater, Steuerberater und Anwälte, die ein derartiges Mandat professionell vorbereiten.

„Für den nächsten Lehrgang Anfang 2011 liegen schon jetzt Anmeldungen vor - ein gutes Zeichen dafür, dass Bedarf und Chance erkannt werden und das Lehrgangsangebot passt", freut sich incite-Geschäftsführer Alfons Helmel.

„Es darf kein Kavalliersjob mehr sein‚ ‚den Aufsichtsrat zu
machen‘ ", betont Harl. „Die Auseinandersetzung mit den Unternehmensagenden, wie sie Pflicht eines Aufsichtsrates oder Stiftungsvorstandes ist, verlangt Einsatz, Wissen und Erfahrung und muss auch entsprechend honoriert werden."

Aufsichtsräte sind bei Aktiengesellschaften aber auch bei Genossenschaften, manchen Vereinen sowie bei GmbHs ab einer gewissen Größenordnung vorgeschrieben. Dies betrifft derzeit zirka 12.800 Aufsichtsorgane in Österreich.

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