BRANDAKTUELL
Wiederaufnahme:
Seminar Basel I bis III & Bonitätsmanagement
Das bewährte incite-Seminar wurde aktualisiert und geht am 30. Mai und 1. Juni in Bregenz über die Bühne.
Akkreditierte/r Exportberater/in
Der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie möchte mit dieser Akkreditierung die Kompetenz seiner Mitglieder in wesentlichen wirtschafts- und marktpolitischen Fragen sichtbar stärken und es seinen Mitgliedern ermöglichen, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einen anerkannten Beitrag zur Qualitätsverbesserung der österreichischen Unternehmen zu leisten.
- Dokumentierte Kompetenz durch anerkanntes Qualitätssiegel
- Nur Exportberatungen durch Akkreditierte Exportberater/innen sind durch die Initiative "go international" förderbar.
- Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, um die Kompetenz der Exportberater/innen hervorzuheben
- Plattformen zum Thema Exportberatung (z.B. Außenwirtschaft Österreich (AWO) oder ARGE Planungs- und Beratungsexport)
- Evaluierung und Zugänglichmachung diverser fachspezifischer Tools
Akkreditierte Exportberater/innen sind in unserem "Verzeichnis der Expert/innen mit Zertifikat" zu finden. Dies erleichtert es potenziellen Auftraggeber/innen, die richtige Auswahl der passenden Berater/innen zu treffen.
- Aufrechte Gewerbeberechtigung als Unternehmensberater/in (oder Exportberater/in der Allgemeinen Fachgruppe) bzw. Berater/in mit entsprechender Berechtigung in einem EU-Land oder Dienstnehmer/in eines gewerbeberechtigten UB-Unternehmens
- Anerkennung der Standesregeln
- Nachweis von durchgeführten Projekten zur Anbahnung und Abwicklung von Import- oder Exportgeschäften im Ausland im Ausmaß von mindestens 6 Monaten und Nachweis von Know-how in speziellen Branchen (Die Nachweise sind durch entsprechende Unterlagen aus den letzten 3 Jahren z.B. in der Form von Kundenbestätigungen über abgewickelte Projekte zu erbringen)
- Nachweis des Besuchs von Weiterbildungsveranstaltungen bzw. von speziellen Veranstaltungen zum Thema Exportberatungsausbildung (mindestens 3 Tage) *
- Nachweis der Kenntnisse über die formale Abwicklung geförderter Projekte speziell in Hinblick auf die jeweils notwendigen Erfordernisse (wie z.B. Erstellung des Abschlussberichts, Detailwissen über die Internationalisierungsoffensive der Bundesregierung sowie Kenntnisse über die Außenwirtschaftsorganisation) *
* Die Punkte 4 & 5 werden durch den Exportberaterlehrgang von incite abgedeckt
Erläuterungen zu den einzelnen Punkten entnehmen Sie bitte dem Detailfolder.
Prozedere
- Anmeldung zur Akkreditierung und Zahlung der Akkreditierungsgebühr
- Einreichung der Unterlagen zur Prüfung durch Sachverständige/n
- Nach positiver Bewertung: Urkunde "Akkreditierte/r Exportberater/in"
Kosten
- Erstakkreditierung: EUR 150,- zzgl. 20% Ust.
- ReAkkreditierung: EUR 150,- zzgl. 20% Ust.
- Wenn die Akkreditierung bzw. ReAkkreditierung nicht positiv abgeschlossen werden kann, besteht kein Anspruch auf Refundierung der Gebühr.
Gültigkeit der Akkreditierung
- 3 Jahre, dann ReAkkreditierung (siehe ReAkkreditierung im Detailfolder).
Nutzen Sie das Anmeldeformular aus dem Folder und übermitteln Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an office@incite.at.
Für diese Akkreditierung ist keine Kommission erforderlich.
Kann ich mein Profil auf der incite-Homepage nach Abschluss der Akkreditierung eigenständig verwalten?
Ja, Sie erhalten nach Abschluss der Akkreditierung Zugangsdaten für Ihr Profil. (Achtung: Die Ergänzung der "Akkreditierten Länder" und "Branchen" kann nur durch incite und nur nach Vorlage eines entsprechender Kundenreferenzenschreibens vorgenommen werden.)
Welcher Inhalt muss im Kundenreferenzschreiben bei Punkt 3 a) und b) der Voraussetzungen angeführt werden?
Aus dem bzw. den Kundenreferenzschreibensoll hervorgehen, dass der Anwärter/in bereits Erfahrung in der Exportberatung in das gewünschte Land hat (in Summe im Ausmaß von mindestens 6 Monaten binnen der letzten 3 Jahre). In diesen Referenzschreiben anzuführen sind: Beratername, die Branche, das Land und Beratungszeitraum. Zusätzliche Referenzen können nach Abschluss der Erstakkreditierung jederzeit nachgereicht werden.
Reichen im Kundenreferenzschreiben angeführte Regionen oder Ländergruppen aus?
Nein. Bei einem Kundenreferenzschreiben muss/müssen das Land/die Länder einzeln aufgelistet sein, da die Akkreditierung nur für das Land/die Länder vergeben werden kann, das/die in den Referenzen ausdrücklich einzeln genannt werden.
Sind bei den Akkreditierte Exportberater/innen alle Länder durch die Initiative "go international" förderbar?
Nein. Nur "Akkreditierte Länder" sind durch die Initiative "go international" förderbar.





